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Die Verfügungsfonds:
Lass' dir Deine Idee
für Wald fördern!

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Verfügungsfonds

Der Verfügungsfonds

Der Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten im Stadtteil Wald ist ein finanzielles Anreizinstrument der Städtebauförderung zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Stadtteilentwicklung. Ziel ist es, dass Bürger:innen eigene Projektideen verwirklichen und sich auf diese Weise unmittelbar an der Gestaltung ihres Stadtteils beteiligen. Für Wald steht über einen Zeitraum von 8 Jahren ein Fördertopf zur Verfügung, mit dem kleinere Projekte aus der Bürgerschaft initiiert und umgesetzt werden können. Pro Projekt ist voraussichtlich eine maximale Fördersumme von 3.500 Euro vorgesehen. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 20% wird von der Stadt Solingen getragen, sodass Antragsteller:innen sich über eine 100%ige Förderung ihrer Projektidee freuen können. Gefördert werden vorrangig Aktivitäten, die den nachbarschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil stärken, Bewohner:innen aktiv einbeziehen und zusammenführen sowie die Stadtteilkultur beleben. Antragsberechtigt ist grundsätzlich Jede/r; z.B. Bewohner:innen bzw. Bewohnergruppen, Initiativen, Einrichtungen und Vereine. Gefördert werden Sach- und Honorarkosten.

 

Wie wäre es z.B. mit:

  • einem Spieletreff für Jung und Alt?

  • einem Kunstprojekt für Kinder und Jugendliche?

  • einem Quartiersfest mit guter Musik und langer Essenstafel?

  • einem Fotowettbewerb mit einer Ausstellung der schönsten Bilder aus Wald?

  • einer generationenübergreifenden Sport-Olympiade?

  • einem gemeinsamen Urban Gardening Projekt?

  • ...

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Der Verfügungsfonds macht's möglich!

Zentrumsfonds
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Der Zentrumsfonds

Mit dem Zentrumsfonds zur Stärkung des Walder Stadtteilzentrums stellt die Städtebauförderung ein weiteres finanzielles Anreizinstrument zur Förderung privaten Engagements für Wald bereit. Mit diesem Fonds sollen explizit Maßnahmen in privater Trägerschaft initiiert werden, die einen Beitrag zur Attraktivierung zentraler Standorte in Wald leisten. Pro Projekt ist voraussichtlich eine maximale Fördersumme von 6.000 Euro vorgesehen. Da Gewerbetreibende, Eigentümer:innen und Händler:innen von der Attraktivitätssteigerung im Zentrum, z.B. durch ein höheres Besucheraufkommen, auch finanziell profitieren, setzt die Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel voraus, dass zu gleichen Anteilen Privatmittel eingebracht werden. Der Zentrumsfonds setzt sich damit zu 50% aus öffentlichen Mitteln inklusive kommunalem Eigenanteil und 50% privaten Mitteln zusammen. Die Mittel aus dem Zentrumsfonds können für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen eingesetzt werden. Der private Teil der Mittel kann auch für nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Stärkung der lokalen Wirtschaft, zur Aufwertung öffentlicher Räume und des Stadtteilbilds und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Funktionsvielfalt im Stadtteilzentrum beitragen sowie dessen Belebung fördern.

 

Beispiele für investitionsvorbereitende Maßnahmen:

  • Konzepte und Analysen, z.B. Licht-, Möblierungs-, Verweil-, Gestaltungs- oder Nutzungskonzepte, Umnutzungskonzepte für (Laden)flächen

  • Gestaltungsleitfäden, z.B. für Schaufenster, Außengastronomie oder Werbeanlagen

  • Wettbewerbe für investive Maßnahmen, z.B. Kunst im öffentlichen Raum

  • ...

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Beispiele für investive Maßnahmen:

  • Begrünung und Bepflanzung

  • Umsetzung von Beleuchtungskonzepten

  • Kunst im öffentlichen Raum, z.B. Gestaltung von Stromkästen

  • Aufenthaltsflächen für unterschiedliche Nutzergruppen, z.B. Spielstationen für Kinder

  • Ausstattungs- und Möblierungselemente: Bänke, Vordächer, Markisen usw.

  • (Bauliche) Gestaltung von Eingangsituationen ins Quartier, Besucherleitsysteme, Hinweistafeln

  • ...

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Beispiele für nicht-investive Maßnahmen:

  • Kontrolldienste im Stadtteil

  • Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmen

  • Marketingaktionen für den Einzelhandel (Flyer, Standortbroschüren usw.)

  • Eigentümer-, Passanten- und Unternehmensbefragungen

  • Runde Tische, Seminare, Wettbewerbe

  • ...

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Der Zentrumsfonds macht's möglich!

Antragsverfahren

Antragsverfahren

Du hast eine Idee für Wald? Dann sprich uns an! Wir beraten Dich gerne und unterstützen Dich bei der Entwicklung Deiner Projektidee.

In einem kurzen Antrag beschreibst du Deine Projektidee (Ablauf, Beteiligte, Ziele, Plankostenaufstellung).

Wir helfen Dir dabei!

Der Stadtteilbeirat stimmt über Deinen Antrag ab und spricht Empfehlungen zur Vergabe der Mittel durch die Stadt aus.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kannst Du loslegen. Die Mittel werden Dir nach Abschluss Deines Projektes ausgezahlt.

Stadtteilbeirat

Der Stadtteilbeirat Wald

Notizen machen

Für die Vergabe der Mittel aus den beiden Fonds und zur Bürgerbeteiligung soll ein lokales Entscheidungsgremium - der sogenannte Stadtteilbeirat Wald - eingesetzt werden. In vierteljährlich stattfindenden Sitzungen berät er über eingereichte Projektanträge und beschließt Empfehlungen zur Vergabe der Mittel durch die Stadt Solingen. Gleichzeitig bildet er den Kern des öffentlichen Stadtteilforums, das als Informations-, Kommunikations- und Diskussionsplattform im Stadtteil eingerichtet und mindestens einmal im Jahr oder anlassbezogen veranstaltet wird. Der Beirat setzt sich aus insgesamt 16 stimmberechtigten Bewohner:innen und Akteur:innen zusammen, die in Wald politische, soziale, kulturelle, bildungsbezogene oder wirtschaftliche Belange vertreten. Den Vorsitz übernimmt das Stadtteilmanagement Wald, das Rede- aber kein Stimmrecht hat. Sowohl der Stadtteilbeirat als auch das Stadtteilforum sollen nach Möglichkeit die gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und demografische Situation in Wald abbilden.

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Beiratsmitglieder :

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Downloads

Downloads

Richtlinie Zentrumsfonds

Gebietsabgrenzung Zentrumsfonds

Antrag Zentrumsfonds

Richtlinie Verfügungsfonds

Gebietsabgrenzung Verfügungsfonds

Antrag Verfügungsfonds

Flyer
Verfügungsfonds & Zentrumsfonds

Bewilligte Projekte

Projekte

Hier findest Du zukünftig eine Übersicht mit allen geförderten Projekten im Rahmen des Verfügungsfonds und des Zentrumsfonds.

Antragsfrist

Antragsfristen

Grundsätzlich sind drei bis viermal pro Jahr Fristtermine zur Beantragung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds und dem Zentrumsfonds vorgesehen. Die aktuelle Antragsfrist endet am 15.02.2024.

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